Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-10-25
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Software-as-a-Service (SaaS)-Verhältnis zwischen der Trusq GmbH, Lohestraße 31, 90425 Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 46174 (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden bezüglich der Nutzung der gehosteten Anwendung „Trusq" (nachfolgend „Software").
1.2 Unternehmer. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende und juristische Personen (B2B) im Sinne des § 14 BGB. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Abweichende Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Vertragsbestandteile und Rangfolge. Bestandteile des Vertrags sind in dieser Rangfolge: die Bestellung bzw. das angenommene Angebot; bei der Kanzlei-Edition die Anlage Berufsgeheimnis, die in Fragen der Verschwiegenheit allen übrigen Bestandteilen vorgeht; die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit ihren Anlagen; die Leistungsbeschreibung; die Preisliste; diese AGB.
1.5 Vertragsschluss. Die Darstellung der Software auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Preis- und Leistungsangaben auf der Website sind unverbindlich, bis sie in einem Angebot, einer Bestellung, einer Online-Registrierung oder einer Tarifbuchung nach dieser Ziffer festgehalten sind.
Der Vertrag kommt auf einem der folgenden Wege zustande:
a) Der Anbieter übermittelt dem Kunden ein individuelles Angebot (z. B. Angebotsschreiben oder Bestellformular per E-Mail). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform (§ 126b BGB) annimmt.
b) Der Kunde bestellt in Textform, z. B. durch Rücksendung eines ausgefüllten Bestellformulars oder per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder dem Kunden den Zugang zur Software freischaltet.
c) Die Online-Registrierung steht für die Standard-Edition (Ziffer 2.2 a) mit den Tarifen Starter und Team zur Verfügung. Der Kunde gibt die Daten für sein Benutzerkonto, den Firmennamen und die vollständige Rechnungsadresse an, wählt einen Tarif, hinterlegt über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister eine Zahlungsart (Kreditkarte; weitere Zahlungsarten, soweit der Anbieter sie anbietet) und bestätigt mit einem Kontrollkästchen diese AGB, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und dass er keiner berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Durch Anklicken des Buttons „14 Tage kostenlos testen" legt der Kunde einen Arbeitsbereich an. Damit kommt der Vertrag über den gewählten Tarif zustande, vorbehaltlich Ziffer 13.8 e). Mit dem Vertragsschluss beginnt die Testphase nach Ziffer 13.8; kündigt der Kunde nicht in der Testphase, geht der Vertrag danach in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über. Der Anbieter protokolliert die Annahme dieser AGB mit Datum und Fassung.
Angebot, Bestellung bzw. Tarifbuchung legen die Edition (Ziffer 2.2), den Tarif, die Anzahl der Plätze, den Abrechnungszeitraum (Ziffer 13.1), eine etwaige Pilotphase (Ziffer 14) und gebuchte Zusatzleistungen (Ziffer 3.5) fest; bei der Online-Registrierung ergibt sich die Testphase aus Ziffer 13.8. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
Bei der Kanzlei-Edition (Ziffer 2.3) schaltet der Anbieter den Zugang zur Software erst frei, wenn die Auftragsverarbeitungsvereinbarung und die Anlage Berufsgeheimnis von beiden Parteien unterzeichnet sind. Vor der Freischaltung fallen keine Entgelte an.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Leistungsgegenstand. Der Anbieter gewährt dem Kunden gegen Entgelt Zugriff auf die Software über das Internet (Software-as-a-Service). Die Software ist eine ticketbasierte Plattform für Kundenkommunikation: Sie führt Nachrichten aus den gebuchten Kanälen in einem gemeinsamen Posteingang zusammen, verwaltet Vorgänge (Tickets), stellt Regeln, Fristen und Auswertungen bereit und enthält KI-Funktionen nach Ziffer 6. Der Leistungsumfang ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung und aus dem gebuchten Tarif (Ziffer 3).
2.2 Editionen und Kanäle. Die Software wird in zwei Editionen angeboten:
a) Trusq (Standard-Edition) für Unternehmen, die keiner berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Kanäle: E-Mail, Web-Formular, Matrix und WhatsApp; Instagram als zubuchbarer Zusatzkanal (Ziffer 3.5). Welche Kanäle im jeweiligen Tarif enthalten sind, ergibt sich aus der Preisliste.
b) Trusq Kanzlei (Kanzlei-Edition) für Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 Abs. 1 StGB, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Kanäle: E-Mail, Web-Formular und Matrix. WhatsApp und Instagram werden in der Kanzlei-Edition nicht angeboten und können nicht zugebucht werden.
Die Anbindung von Diensten Dritter (insbesondere WhatsApp Business Platform, Instagram, Matrix) setzt voraus, dass der Kunde über die erforderlichen Konten verfügt und die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes einhält. Der Anbieter schuldet die Anbindung, nicht den Betrieb des Drittdienstes. Störungen, deren Ursache beim Drittdienst liegt, sind kein Mangel der Software.
Stellt der Anbieter dem Kunden für WhatsApp eine bei Meta verifizierte Rufnummer oder ein WhatsApp-Business-Konto bereit, bleibt diese Rufnummer dem Anbieter zugeordnet und wird dem Kunden für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen; nach Vertragsende wird sie deaktiviert. Der Kunde kann den Chatverlauf vor Vertragsende nach Ziffer 8 exportieren. Eine Übertragung der Rufnummer auf den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Übernahme einer vom Kunden bereits genutzten Rufnummer richtet sich nach den Vorgaben von Meta und kann mehrere Wochen dauern.
Ein Wechsel zwischen den Editionen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.3 Besonderheiten der Kanzlei-Edition.
a) Die Kanzlei-Edition dient der Bearbeitung einfacher Anfragen ohne Mandatsbezug, etwa Terminvereinbarungen, Öffnungszeiten, Listen benötigter Unterlagen und allgemeine Rückfragen. Die inhaltliche Bearbeitung von Mandatsangelegenheiten durch die Software, insbesondere steuerliche oder rechtliche Auskünfte an Mandanten, ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht geschuldet.
b) Soweit die Leistungsbeschreibung Kanzlei-Edition die automatisierte Einstufung eingehender Nachrichten vorsieht, werden Nachrichten, die die Software als mandatsbezogen einstuft, ohne inhaltliche KI-Verarbeitung im Posteingang zur Bearbeitung durch Mitarbeiter des Kunden bereitgestellt; welchen Mitarbeitern solche Vorgänge zugewiesen werden, legt der Kunde über die Regeln der Software fest. Anhänge werden nicht automatisiert inhaltlich ausgewertet, sondern Mitarbeitern des Kunden zur Ansicht bereitgestellt. Die Einstufung erfolgt automatisiert; der Kunde bleibt verpflichtet, eingehende Nachrichten auf Mandatsbezug und Fristen zu prüfen.
c) Die KI-Funktionen der Kanzlei-Edition werden ausschließlich auf vom Anbieter betriebener Hardware in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union erbracht. Ein externer KI-Anbieter wird nicht eingesetzt. Ob und ab wann KI-Funktionen in der Kanzlei-Edition enthalten sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung Kanzlei-Edition.
d) Für die Kanzlei-Edition gelten ergänzend die Anlage Berufsgeheimnis (§ 203 StGB in Verbindung mit § 62a StBerG bzw. § 43e BRAO) und die Leistungsbeschreibung Kanzlei-Edition. Die Rangfolge ergibt sich aus Ziffer 1.4.
e) Der Kunde bleibt berufsrechtlich dafür verantwortlich, dass sein Einsatz der Software und die Information seiner Mandanten den für ihn geltenden Berufsregeln und Art. 13, 14 DSGVO entsprechen. Der Anbieter stellt hierfür die in der Anlage Berufsgeheimnis genannten Nachweise bereit.
2.4 Weiterentwicklung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software kontinuierlich zu aktualisieren, zu verbessern und an technologische Entwicklungen anzupassen. Der Kunde hat Zugriff auf die jeweils aktuelle Version, kann jedoch keinen Anspruch auf die Nutzung spezifischer zukünftiger Versionen erheben, die nicht ausdrücklich im gebuchten Tarif enthalten sind.
2.5 Verfügbarkeit und Wartung. Der Anbieter betreibt die Software mit dem Ziel durchgehender Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, die voraussichtlich zu einer Unterbrechung von mehr als fünfzehn Minuten führen, kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten (Ziffer 4.2) durch. Eine bezifferte Verfügbarkeitszusage, ihre Messung und ihre Rechtsfolgen gelten nur, soweit die Leistungsbeschreibung sie für den gebuchten Tarif ausweist. Störungen von Drittdiensten (Ziffer 2.2), höhere Gewalt (Ziffer 16.4) und Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden hat der Anbieter nicht zu vertreten. Während einer Pilotphase gilt Ziffer 14.
2.6 Arbeitsbereich und E-Mail-Adresse. Für die Dauer des Vertrages wird dem Kunden ein eigener Arbeitsbereich in der Software sowie eine eigene E-Mail-Subdomain mit Postfachadresse (z. B. support@kunde.trusq.de) zugewiesen. Nach Vertragsende werden eingehende Nachrichten an diese Adresse bis zur Löschung nach Ziffer 8.2 gespeichert und dem Kunden im Rahmen des Exports nach Ziffer 8.1 zugänglich gemacht; nach der Löschung werden sie abgewiesen. Die Subdomain wird frühestens zwölf (12) Monate nach der Löschung an Dritte neu vergeben.
3. Tarife, Plätze, Kontingente und Zusatzleistungen
3.1 Tarife und Plätze. Die Software wird in den in der Preisliste bezeichneten Tarifen angeboten, die sich nach der Anzahl der Plätze richten. Ein Platz ist ein benannter Benutzerzugang, der im Posteingang der Software arbeitet (Tickets bearbeitet, zuweist oder beantwortet); offene Einladungen zählen als Plätze. Ein Platz kann auf einen anderen Mitarbeiter des Kunden übertragen werden; die gleichzeitige Nutzung eines Platzes durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Mindest- und Höchstzahl der Plätze je Tarif sowie die Entgelte ergeben sich aus der Preisliste; berechnet wird mindestens die Mindestzahl des gebuchten Tarifs.
3.2 Abrechnungsmonat und Ticketkontingent. Abrechnungsmonat ist der Kalendermonat nach koordinierter Weltzeit (UTC); im ersten und im letzten Monat wird anteilig abgerechnet (Ziffer 12.2). In der Standard-Edition enthält jeder Platz ein Kontingent an Tickets je Abrechnungsmonat. Die Kontingente aller Plätze eines Kundenkontos werden zusammengefasst und stehen allen Nutzern des Kunden gemeinsam zur Verfügung. Ein Ticket ist ein Vorgang, der im Abrechnungsmonat in der Software neu angelegt wird, unabhängig vom Kanal und davon, ob die KI oder ein Mitarbeiter antwortet. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des Abrechnungsmonats; dies gilt auch bei Jahreszahlung. Die Kontingenthöhe je Tarif ergibt sich aus der Preisliste. Die Kanzlei-Edition hat kein Ticketkontingent.
3.3 Erschöpfung des Kontingents. Ist das Kontingent eines Abrechnungsmonats erschöpft, ist der Anbieter berechtigt, die Erzeugung KI-generierter Antworten (Ziffer 6) bis zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats auszusetzen; er informiert den Kunden in diesem Fall. Eingehende Nachrichten werden weiterhin empfangen, gespeichert und können von Mitarbeitern des Kunden bearbeitet werden; alle übrigen Funktionen bleiben nutzbar. Der Kunde kann die KI-Antworten durch Erwerb eines Ticketpakets (Ziffer 3.4) wieder aktivieren. Das Aussetzen der KI-Antworten nach dieser Ziffer ist kein Mangel der Software. Der Anbieter teilt dem Kunden den Verbrauch des Kontingents auf Anfrage mit.
3.4 Ticketpakete. Soweit die Preisliste Ticketpakete anbietet, kann der Kunde zusätzliche Tickets in Paketen erwerben. Tickets aus Paketen verfallen nicht und werden erst verbraucht, wenn das Kontingent des Abrechnungsmonats erschöpft ist. Ticketpakete werden nicht rabattiert und nicht erstattet.
3.5 Zusatzleistungen.
a) Zusatzkanal Instagram (nur Standard-Edition): Der Kunde kann zu jedem Tarif den Kanal Instagram zubuchen, sobald die Preisliste ihn als verfügbar ausweist. Das Entgelt ist eine Pauschale je Kundenkonto gemäß Preisliste, unabhängig von der Anzahl der Plätze. Ein laufendes Entgelt für den Zusatzkanal kann zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform abbestellt werden. Der Zusatzkanal wird bei Jahreszahlung nicht rabattiert.
b) Einrichtung: Der Kunde kann die Software selbst einrichten. Auf Wunsch übernimmt der Anbieter die Einrichtung gegen das in der Preisliste genannte einmalige Entgelt je Standort. Ein Standort ist eine Betriebsstätte des Kunden, die in der Software mit eigener Zuordnung eingehender Nachrichten eingerichtet wird. Der Umfang der Einrichtung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. In der Kanzlei-Edition sind Einrichtung und Onboarding im Entgelt enthalten.
3.6 Änderungen von Tarif und Plätzen. Tarifwechsel, Änderungen der Platzzahl und die Buchung von Zusatzleistungen werden mit der Bestätigung in der Software sofort wirksam und taggenau abgerechnet (Ziffer 12.2). Bei Jahreszahlung werden ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif und die Reduzierung von Plätzen zum Beginn der nächsten Jahreslaufzeit wirksam.
3.7 Kanzlei-Edition. Für die Kanzlei-Edition gilt ein Tarif mit einem Grundentgelt je Kundenkonto, das den ersten Platz einschließt, und einem Entgelt je weiteren Platz gemäß Preisliste.
4. Kundensupport
4.1 Umfang. Der Umfang des Supports richtet sich nach dem gebuchten Tarif gemäß Preisliste:
a) Starter: Dokumentation und Hilfe in der Software. Ein individueller Support ist nicht enthalten. Störungen im Sinne von Ziffer 15 können per E-Mail an die in der Leistungsbeschreibung genannte Adresse gemeldet werden.
b) Team: Support per E-Mail während der Geschäftszeiten.
c) Chain: wie Team, zusätzlich ein benannter Ansprechpartner.
d) Kanzlei-Edition: Support per E-Mail während der Geschäftszeiten sowie Onboarding (Ziffer 3.5 b).
4.2 Geschäftszeiten. Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Anbieters.
4.3 Bearbeitung. Supportanfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Reaktions- und Behebungszeiten bei Störungen richten sich nach Ziffer 15.
5. Hosting, Datenverarbeitung und Unterauftragsverarbeiter
5.1 Speicherplatz. Der Anbieter stellt dem Kunden Speicherplatz für den Betrieb der Software zur Verfügung. Der Anbieter stellt die Speicherinfrastruktur bereit; der Kunde behält die volle Kontrolle und Verantwortung über die Inhalte, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die rechtskonforme Archivierung seiner Daten.
5.2 Hosting-Standort. Der Anbieter betreibt die Software und speichert die Kundendaten (Anwendung, Datenbank und deren Sicherungskopien sowie Dateien) ausschließlich in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland. Verschlüsselte Sicherungskopien der Systemkonfiguration, die keine Kundendaten enthalten, kann der Anbieter in anderen Rechenzentren der Hetzner Online GmbH innerhalb der Europäischen Union speichern. Die Standorte sind in der Liste der Unterauftragsverarbeiter zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung ausgewiesen. Eine Verarbeitung von Kundendaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, soweit diese Liste dies für einen vom Kunden gebuchten Kanal ausweist; in der Standard-Edition betrifft dies die Kanäle WhatsApp (WhatsApp Ireland Limited) und Instagram (Meta Platforms Ireland Limited).
5.3 Kanzlei-Edition. In der Kanzlei-Edition setzt der Anbieter ausschließlich Unterauftragsverarbeiter mit Sitz in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Land mit Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission ein und erbringt die KI-Funktionen ohne externen KI-Anbieter (Ziffer 2.3 c).
5.4 Rollen und Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt der Kunde Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer geltender Datenschutzgesetze; der Anbieter handelt ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach den dokumentierten Weisungen des Kunden. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO mit ihren Anlagen (technische und organisatorische Maßnahmen, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Richtlinie zur Meldung von Datenschutzverletzungen) ist Bestandteil des Vertrags und wird spätestens mit Vertragsschluss abgeschlossen, bei Online-Registrierung mit der Registrierung (Ziffer 1.5 c). Hinzuziehung und Wechsel von Unterauftragsverarbeitern richten sich nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (vorherige Information, Widerspruchsrecht des Kunden).
5.5 Verschlüsselung. Jegliche Datenübertragung zwischen Kunde und Anbieter wird durch branchenübliche Verschlüsselungsprotokolle (z. B. HTTPS) gesichert.
6. KI-Funktionen
6.1 Funktionsweise. Die Software enthält einen KI-Assistenten, der eingehende Anfragen einordnet und Antworten erzeugt. Inhaltliche Antworten werden auf Grundlage der vom Kunden in der Software hinterlegten Inhalte (Wissensdatenbank, Dokumente, Vorgaben) erzeugt und vor dem Versand automatisiert daraufhin geprüft, ob sie durch diese Inhalte gedeckt sind; nicht gedeckte Aussagen werden entfernt. Die zugrunde liegenden Quellen werden gespeichert und Mitarbeitern des Kunden bei der Prüfung eines Vorgangs angezeigt; sie sind nicht Teil der Nachricht an den Endkunden. Kann der Assistent eine Anfrage nicht ausreichend aus den hinterlegten Inhalten beantworten oder liegt seine Sicherheit unter der vom Kunden eingestellten Schwelle, übergibt er den Vorgang an einen Mitarbeiter des Kunden (Eskalation); der Endkunde erhält dann eine automatische Übergabenachricht, deren Wortlaut der Kunde festlegt. Antworten mit geringer Sicherheit, die die Prüfung bestanden haben, können mit einem Hinweis auf die Übergabe an einen Mitarbeiter versendet werden. Begrüßungen, Eingangs- und Übergabenachrichten sowie automatisch erzeugte Gesprächszusammenfassungen werden nicht aus den hinterlegten Inhalten abgeleitet. Der Kunde steuert den Assistenten je Kanal, je Vorgang und je Kontakt (Abschaltung) sowie über die Sicherheitsschwelle; in der Kanzlei-Edition zusätzlich über die Freigabe einzelner Anfragetypen, soweit die Leistungsbeschreibung Kanzlei-Edition dies vorsieht.
6.2 Art der Leistung. KI-generierte Antworten werden automatisiert mit Sprachmodellen erzeugt. Sie können trotz Prüfung gegen die hinterlegten Inhalte unzutreffend, unvollständig oder missverständlich sein. Der Anbieter schuldet den Betrieb des KI-Assistenten nach der Leistungsbeschreibung einschließlich der Prüfung gegen die hinterlegten Inhalte und der Übergabe nach Ziffer 6.1, nicht die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Antwort (Ziffer 15.4). Der Kunde entscheidet über den Einsatz des Assistenten mit den Steuerungsmöglichkeiten nach Ziffer 6.1 und bearbeitet eskalierte Vorgänge.
6.3 Kennzeichnung. Der Anbieter kennzeichnet die erste KI-generierte Nachricht eines Vorgangs an den Endkunden als automatisiert erzeugt (Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689). Der Kunde kann den Wortlaut der Kennzeichnung innerhalb der Software anpassen, darf sie aber nicht entfernen, deaktivieren oder so verändern, dass der automatisierte Ursprung der Nachricht nicht mehr erkennbar ist, und stellt sicher, dass Endkunden aus der Kennzeichnung erkennen, wie sie einen Mitarbeiter erreichen. Der Kunde informiert seine Endkunden in seinen eigenen Datenschutzhinweisen über den Einsatz des KI-Assistenten.
6.4 Keine Beratung. Der KI-Assistent erbringt keine steuerliche, rechtliche, medizinische oder sonstige berufsrechtlich regulierte Beratung. Der Kunde darf die Software nicht so konfigurieren oder mit Inhalten befüllen, dass sie solche Beratung gegenüber Endkunden erbringt.
6.5 Verantwortung für Inhalte und Konfiguration. Der Kunde ist für Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der hinterlegten Inhalte, aus denen der Assistent antwortet, sowie für seine Konfiguration des Assistenten verantwortlich.
6.6 Modelle und KI-Anbieter. Welche Sprachmodelle und, in der Standard-Edition, welcher KI-Anbieter eingesetzt werden, ergibt sich aus der Liste der Unterauftragsverarbeiter zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Training von Sprachmodellen und verpflichtet eingesetzte KI-Anbieter vertraglich, Kundendaten weder zum Training zu verwenden noch über den Verarbeitungszweck hinaus zu speichern. Der Anbieter darf eingesetzte Modelle wechseln, soweit Leistungsbeschreibung und Edition eingehalten bleiben. Ein Wechsel des KI-Anbieters richtet sich nach den Regeln der Auftragsverarbeitungsvereinbarung für Unterauftragsverarbeiter.
6.7 Vorschläge für die Wissensdatenbank. Antworten von Mitarbeitern des Kunden auf eskalierte Anfragen können, soweit der Kunde diese Funktion aktiviert, als Vorschläge für die Wissensdatenbank dieses Kundenkontos dienen; jeder Vorschlag wird erst nach Freigabe durch einen Mitarbeiter des Kunden übernommen. Änderungen an Antwortentwürfen werden im Übrigen nur zu Nachweiszwecken gespeichert. Inhalte eines Kundenkontos fließen nicht in Modelle oder Inhalte ein, die anderen Kunden zur Verfügung stehen.
6.8 Kontingent. Die Erzeugung KI-generierter Antworten ist in der Standard-Edition an das Ticketkontingent gebunden (Ziffer 3.3).
7. Sicherheit und Datensicherung
7.1 Maßnahmen. Der Anbieter implementiert technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach dem Stand der Technik gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, um Kundendaten vor unbefugtem Zugriff oder Verlust zu schützen.
7.2 Sicherungskopien. Der Anbieter erstellt täglich verschlüsselte Sicherungskopien der Datenbank. Aufbewahrung und Löschung der Sicherungskopien richten sich nach der Anlage TOMs zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
7.3 Löschungen durch den Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für Daten, die er vorsätzlich über die Benutzeroberfläche oder Automatisierungsregeln aus der Software löscht.
8. Datenrückgabe und -löschung
8.1 Export. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und bis dreißig (30) Tage nach Vertragsende einen Export der gespeicherten Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. JSON oder CSV) verlangen. Der Anbieter stellt den Export innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Verlangen bereit.
8.2 Löschung. Der Anbieter löscht die Kundendaten frühestens dreißig (30) und spätestens sechzig (60) Tage nach Vertragsende dauerhaft und unwiderruflich, bei einem fristgerecht verlangten Export jedoch nicht vor Ablauf von sieben (7) Tagen nach dessen Bereitstellung. Sicherungskopien werden nach Ziffer 7.2 gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (z. B. für steuerliche oder buchhalterische Zwecke) bleiben unberührt.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Ausstattung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Nutzern geeignete Hardware und Netzwerkverbindungen zur Verfügung zu stellen.
9.2 Zugangsdaten. Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln. Die Software verlangt Passwörter mit mindestens zwölf (12) Zeichen; der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer Passwörter nicht weitergeben oder für andere Dienste wiederverwenden, und aktiviert für Nutzer mit Administratorrechten die von der Software angebotene Zwei-Faktor-Authentifizierung.
9.3 Unzulässige Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu verarbeiten oder zu speichern, keine Rechte Dritter zu verletzen und die Software nicht zur Verbreitung von Malware oder Spam zu nutzen. Darüber hinaus darf die Software nicht als File-Sharing-Netzwerk missbraucht werden.
9.4 Sperrung. Verstößt der Kunde gegen Ziffer 9.3, fordert ihn der Anbieter in Textform unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe auf und kann den Zugang nach fruchtlosem Fristablauf vorübergehend sperren. Ohne vorherige Aufforderung darf der Anbieter den Zugang nur sperren, soweit dies zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erforderlich ist, insbesondere bei Verbreitung von Schadsoftware oder Spam, bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, bei Angriffen auf die Software oder bei Gefahr für andere Kunden. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Sperrung und ihren Grund und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Für die Dauer einer berechtigten Sperrung bleibt die Entgeltpflicht bestehen. Die Beschränkung bei Zahlungsverzug richtet sich nach Ziffer 12.6.
9.5 Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden hinterlegten Inhalten oder auf einer Nutzung der Software unter Verstoß gegen Ziffer 9.3 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Abwehr.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Rechte des Anbieters. Trusq und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte sind das ausschließliche Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.
10.2 Nutzungsrecht. Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, weltweites Recht zur Nutzung der Software für die Zwecke seines eigenen Geschäftsbetriebs, einschließlich der Kommunikation mit seinen eigenen Kunden, Interessenten und Mandanten.
10.3 Grenzen. Der Kunde darf die Software nicht unterlizenzieren, vermieten oder Dritten zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung stellen, ausgenommen für eigene Mitarbeiter oder autorisierte Freelancer, die in seinem Auftrag handeln.
11. Geheimhaltung und Referenznennung
11.1 Geheimhaltung. Beide Parteien verpflichten sich, alle geschäftlichen und technischen Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für die im Vertrag definierten Zwecke zu nutzen.
11.2 Ausnahmen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren oder die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen/behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
11.3 Fortgeltung. Die Geheimhaltungspflicht gilt für drei (3) Jahre nach Vertragsende fort; für Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die Anlage Berufsgeheimnis.
11.4 Referenznennung. Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden auf seiner Website oder in Marketingmaterialien nennen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
12. Preise und Zahlungsbedingungen
12.1 Preisliste. Das Entgelt richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters, sofern keine individuelle Preisvereinbarung getroffen wurde. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
12.2 Abrechnung. Die laufenden Entgelte für Tarif, Plätze und Zusatzkanäle werden monatlich nachträglich zum Ende des Abrechnungsmonats berechnet, taggenau anteilig nach der an jedem Tag höchsten Anzahl gebuchter Plätze, und sind mit Rechnungsstellung fällig. Bei Jahreszahlung (Ziffer 13.3) wird der Betrag für die Jahreslaufzeit zu deren Beginn im Voraus berechnet. Ticketpakete werden mit der Bestellung berechnet, das Einrichtungsentgelt nach Abschluss der Einrichtung. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
12.3 Zahlungsweise. Der Kunde zahlt per Kreditkarte über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister (derzeit Mollie); weitere Zahlungsarten stehen zur Verfügung, soweit der Anbieter sie anbietet. Soweit SEPA-Lastschrift angeboten wird, erteilt der Kunde ein Mandat; die Frist für die Vorankündigung des Einzugs (Pre-Notification) wird auf drei (3) Tage verkürzt. Der Anbieter kündigt den Einzug mindestens drei (3) Tage vor Fälligkeit an; als Vorankündigung dient die Rechnung oder die Erinnerung nach Ziffer 13.8 d), soweit sie Betrag und Fälligkeit des Einzugs nennt. Abweichend von Ziffer 12.2 wird das Entgelt in diesem Fall frühestens drei (3) Tage nach Zugang der Vorankündigung fällig. Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, beträgt das Zahlungsziel vierzehn (14) Tage ab Rechnungsdatum.
12.4 Jahreszahlung. Soweit die Preisliste Jahreszahlung vorsieht, gewährt der Anbieter den dort ausgewiesenen Nachlass. Ticketpakete und der Zusatzkanal Instagram sind vom Nachlass ausgenommen.
12.5 Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB; das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Für eine fehlgeschlagene Lastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet der Anbieter eine Pauschale von 20,00 €, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.6 Fehlgeschlagene Zahlung und Lesezugriff. Schlägt der Einzug eines fälligen Entgelts fehl, wiederholt der Anbieter ihn innerhalb von vierzehn (14) Tagen bis zu dreimal und informiert den Kunden über jeden Fehlschlag. Bleibt das Entgelt danach offen, kann der Anbieter den Arbeitsbereich des Kunden auf Lesezugriff beschränken, bis alle fälligen Entgelte gezahlt sind; eingehende Nachrichten werden weiterhin empfangen und gespeichert. Die Entgeltpflicht bleibt für die Dauer der Beschränkung bestehen; Ziffer 13.5 bleibt unberührt.
12.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
12.8 Preisanpassung. Der Anbieter kann die Entgelte anpassen, um Veränderungen seiner Kosten abzubilden, insbesondere der Personal-, Hosting- und KI-Betriebskosten (z. B. gemessen am Lohnindex der IT-Branche des Statistischen Bundesamts); Kostensenkungen gibt er in gleicher Weise weiter. Eine Anpassung ist frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss und höchstens einmal je zwölf Monate zulässig. Sie wird mindestens sechs (6) Wochen vorher in Textform angekündigt und wird bei monatlicher Zahlung zum Beginn des auf die Ankündigungsfrist folgenden Abrechnungsmonats, bei Jahreszahlung zum Beginn der nächsten Jahreslaufzeit wirksam. Der Kunde kann den Vertrag bei einer Erhöhung bis zu deren Wirksamwerden in Textform zu diesem Zeitpunkt kündigen; der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Abrechnungszeitraum und Starttag. Der Kunde wählt bei der Bestellung bzw. Tarifbuchung zwischen monatlicher Zahlung und, soweit die Preisliste dies für die gewählte Edition vorsieht, jährlicher Zahlung. Starttag ist der Tag der Freischaltung des Zugangs bzw. der Tarifbuchung oder der vereinbarte Starttermin; bei einer Pilotphase der Tag nach deren Ablauf (Ziffer 14.4); bei der Online-Registrierung der Tag nach Ablauf der Testphase (Ziffer 13.8). Vor dem Starttag fallen keine laufenden Entgelte an.
13.2 Monatliche Zahlung. Bei monatlicher Zahlung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann ihn jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird zu dem vom Kündigenden genannten Zeitpunkt wirksam, frühestens mit ihrem Zugang; nennt der Kündigende keinen Zeitpunkt, wird sie zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam. Abgerechnet werden die Tage bis zur Wirksamkeit (Ziffer 12.2). Mit Wirksamkeit wird der Arbeitsbereich auf Lesezugriff beschränkt; Export und Löschung richten sich nach Ziffer 8.
13.3 Jährliche Zahlung. Bei jährlicher Zahlung hat der Vertrag eine Laufzeit von zwölf Monaten (Jahreslaufzeit) und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Jahreslaufzeit gekündigt wird. Der Kunde kann mit derselben Frist statt der Kündigung den Wechsel zur monatlichen Zahlung ab der folgenden Laufzeit erklären.
13.4 Vorzeitige Beendigung bei Jahreszahlung. Kündigt der Kunde einen Vertrag mit Jahreszahlung vor Ablauf der Jahreslaufzeit, bleibt der Zugang bis zum Ende der bezahlten Jahreslaufzeit bestehen; gezahlte Entgelte werden nicht erstattet. Kündigt der Anbieter ordentlich zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der Jahreslaufzeit, stellt er die Software vor deren Ablauf ein oder kündigt der Kunde außerordentlich aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund oder nach Ziffer 15.3, erstattet der Anbieter das anteilige Entgelt für die nicht erbrachte Restlaufzeit.
13.5 Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einem Entgelt länger als dreißig (30) Tage in Verzug ist oder trotz Aufforderung nach Ziffer 9.4 weiterhin gegen Ziffer 9.3 oder gegen Ziffer 6.3 und 6.4 verstößt.
13.6 Form. Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt. Für die Kündigung in der Testphase gilt zusätzlich Ziffer 13.8 b).
13.7 Verweise. Tarif- und Platzänderungen richten sich nach Ziffer 3.6. Datenexport und Löschung nach Vertragsende richten sich nach Ziffer 8. Die Testphase bei der Online-Registrierung richtet sich nach Ziffer 13.8, die Pilotphase nach Ziffer 14.
13.8 Testphase bei Online-Registrierung.
a) Bei der Online-Registrierung (Ziffer 1.5 c) erhält der Kunde eine Testphase von vierzehn (14) Tagen. Sie beginnt am Tag der Registrierung (Tag 1) und endet mit Ablauf des vierzehnten Tages. Für die Nutzung der Software im gewählten Tarif fällt in der Testphase kein Entgelt an. Der Kunde nutzt die Software in dem Umfang und mit den Kontingenten, die für den gewählten Tarif gelten (Ziffer 3 und Preisliste). Änderungen nach Ziffer 3.6 in der Testphase wirken sich erst ab dem Starttag auf das Entgelt aus.
b) Der Kunde kann den Vertrag während der Testphase jederzeit in Textform (Ziffer 13.6) oder im Abrechnungsbereich der Software kündigen. Die Kündigung wird zu dem vom Kunden genannten Zeitpunkt, frühestens mit ihrem Zugang und spätestens mit Ablauf der Testphase wirksam; nennt der Kunde keinen Zeitpunkt, wird sie mit Zugang wirksam. Bei Kündigung in der Testphase entsteht kein Entgelt für den Tarif. Mit Wirksamkeit der Kündigung wird der Arbeitsbereich auf Lesezugriff beschränkt; Export und Löschung richten sich nach Ziffer 8.
c) Kündigt der Kunde nicht in der Testphase, geht der Vertrag mit deren Ablauf ohne weitere Erklärung in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über. Starttag ist der 15. Tag nach der Registrierung (Ziffer 13.1). Ab dem Starttag richtet sich das Entgelt nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste (Ziffer 12.1) und wird nach Ziffer 12.2 monatlich abgerechnet und über die hinterlegte Zahlungsart eingezogen (Ziffer 12.3). Bei der Online-Registrierung gilt monatliche Zahlung (Ziffer 13.2).
d) Der Anbieter erinnert den Kunden mindestens drei (3) Tage vor Ablauf der Testphase in Textform an deren Ende, den gewählten Tarif, das ab dem Starttag anfallende Entgelt und die Möglichkeit der Kündigung nach Buchstabe b.
e) Der Kunde erhält eine Testphase nur einmal je Unternehmen. Ein Anspruch auf eine weitere Testphase besteht nicht; der Anbieter kann sie ablehnen. In diesem Fall kommt über die Online-Registrierung kein Vertrag zustande; ein Vertragsschluss nach Ziffer 1.5 a oder b bleibt unberührt.
f) Die Testphase ist keine Pilotphase im Sinne von Ziffer 14. Ziffer 14 gilt nur, wenn die Parteien eine Pilotphase nach Ziffer 1.5 a oder b vereinbart haben. In der Testphase gelten diese AGB ohne die Einschränkungen der Ziffer 14; insbesondere gelten Ziffer 2.5, Ziffer 15 und Ziffer 16.
g) Solange der Kunde keine gültige Zahlungsart hinterlegt hat, ist der Arbeitsbereich auf Lesezugriff beschränkt; eingehende Nachrichten werden weiterhin empfangen und gespeichert. Bis der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt hat, ist der Versand von Nachrichten an Endkunden und die Einladung weiterer Nutzer nicht möglich. Die Dauer der Testphase verlängert sich durch diese Beschränkungen nicht. Sie sind kein Mangel der Software (Ziffer 15.4).
14. Pilotphase
14.1 Vereinbarung. Die Parteien können eine Pilotphase vereinbaren, in der der Kunde die Software kostenlos oder zu einem reduzierten Entgelt erprobt. Dauer, Umfang und Kanäle der Pilotphase ergeben sich aus der Bestellung; fehlt eine Vereinbarung zur Dauer, beträgt sie dreißig (30) Tage. Die Software befindet sich in laufender Weiterentwicklung; der Kunde erprobt sie in dem Wissen, dass Fehler und Unterbrechungen auftreten können. Die Pilotphase ist von der Testphase bei der Online-Registrierung (Ziffer 13.8) zu unterscheiden; sie setzt eine Vereinbarung nach Ziffer 1.5 a oder b voraus.
14.2 Service Level und Beendigung. Während der Pilotphase gelten die Zusagen nach Ziffer 2.5 und die Reaktions- und Behebungszeiten nach Ziffer 15 nicht. Jede Partei kann die Pilotphase jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform beenden; damit endet der Vertrag. Für Export und Löschung der Kundendaten gilt Ziffer 8 entsprechend.
14.3 Haftung. Soweit die Software in der Pilotphase unentgeltlich bereitgestellt wird, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen von Ziffer 16.1. Wird ein reduziertes Entgelt gezahlt, gilt Ziffer 16.
14.4 Übergang. Der Anbieter erinnert den Kunden spätestens sieben (7) Tage vor Ablauf der Pilotphase in Textform an deren Ende, den bestellten Tarif und den gewählten Abrechnungszeitraum. Mit Ablauf der Pilotphase geht der Vertrag ohne weitere Erklärung in den bestellten Tarif über, es sei denn, eine Partei hat die Pilotphase zuvor nach Ziffer 14.2 beendet. In eine Jahreslaufzeit geht der Vertrag nur über, wenn der Kunde die Jahreszahlung ausdrücklich bestellt hat; andernfalls gilt monatliche Zahlung. Ab dem Starttag (Ziffer 13.1) gelten diese AGB ohne die Einschränkungen dieser Ziffer.
14.5 Datenschutz und Rückmeldungen. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung und, bei der Kanzlei-Edition, die Anlage Berufsgeheimnis gelten bereits für die Pilotphase. Der Kunde gibt dem Anbieter Rückmeldungen zur Software, die keine personenbezogenen Daten von Endkunden enthalten; der Anbieter darf diese Rückmeldungen zur Verbesserung der Software nutzen. Eine Nennung als Referenzkunde richtet sich nach Ziffer 11.4.
15. Gewährleistung und Service Level
15.1 Gewährleistung. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß der Leistungsbeschreibung funktioniert.
15.2 Störungsklassen. Für die Tarife Team und Chain sowie die Kanzlei-Edition gelten folgende Reaktions- und Behebungszeiten; sie laufen innerhalb der Geschäftszeiten nach Ziffer 4.2 und beginnen mit Eingang der Störungsmeldung. Für den Tarif Starter gilt Ziffer 15.1 ohne feste Reaktions- und Behebungszeiten.
- Betriebsunterbrechung: Reaktionszeit 8 Stunden; Behebungszeit 24 Stunden (z. B. vollständige Nichtverfügbarkeit des Systems).
- Betriebsstörung: Reaktionszeit 24 Stunden; Behebungszeit 3 Werktage (z. B. wesentliche Funktionen ohne Workaround nicht verfügbar).
- Geringfügige Fehler: Diese werden im Rahmen regulärer Release-Zyklen behoben (z. B. visuelle Fehler oder unkritische Anomalien).
15.3 Rechte bei wiederholter Überschreitung. Überschreitet der Anbieter die Behebungszeit für eine Betriebsunterbrechung in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder dreimal innerhalb von zwölf Monaten, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15.4 Kein Mangel. Kein Mangel sind das Aussetzen der KI-Antworten nach Ziffer 3.3, die Beschränkungen nach Ziffer 13.8 g) und Störungen von Drittdiensten nach Ziffer 2.2. Eine einzelne inhaltlich unzutreffende KI-generierte Antwort ist kein Mangel, solange der KI-Assistent die Prüfung gegen die hinterlegten Inhalte und die Übergabe nach Ziffer 6.1 einhält; ein wiederholtes oder systematisches Versagen dieser Mechanismen ist ein Mangel.
15.5 Verschuldensunabhängige Haftung. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Haftungsbeschränkung und höhere Gewalt
16.1 Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für gesetzlich zwingende Haftungsfälle wie Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.2 Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf die für diesen Vertragstyp typischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
16.3 Datenverlust. Die Haftung für Datenverlust bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf die typischen Wiederherstellungskosten begrenzt, die angefallen wären, wenn der Kunde seine Daten ordnungsgemäß und regelmäßig außerhalb der Plattform gesichert hätte.
16.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Leistungspflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und mit zumutbarem Aufwand nicht abwendbar waren (höhere Gewalt), etwa Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien oder großflächige Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsnetzen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Für die Dauer der höheren Gewalt entfällt die Entgeltpflicht für nicht erbrachte Leistungen; Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt. Dauert die höhere Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen.
17. Änderungen der AGB
17.1 Anlass. Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, etwa Änderungen von Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung, Änderungen der technischen Rahmenbedingungen oder Regelungslücken, und die Änderungen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
17.2 Änderungen mit Zustimmungsfiktion. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschieben, kann der Anbieter wie folgt einführen: Er kündigt sie dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform an und weist dabei auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag unverändert fort; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich nach Ziffer 13 kündigen.
17.3 Änderungen mit ausdrücklicher Zustimmung. Änderungen des Leistungsumfangs zum Nachteil des Kunden, der Entgelte außerhalb von Ziffer 12.8, der Laufzeit- und Kündigungsregeln oder der Haftung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
18. Sprachregelung und Kommunikation
18.1 Sprachfassungen. Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Bei Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten über die Auslegung einzelner Klauseln ist die deutsche Fassung („AGB") rechtlich bindend und vorrangig.
18.2 Kommunikation. Die offizielle Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Abtretung. Ansprüche gegen den Anbieter dürfen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht an Dritte abgetreten werden.
19.2 Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.3 Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Nürnberg, Deutschland.
19.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.